Tempolimit beim Wohnmobil

by admin on 25. Februar 2011

Tempolimit-WohnmobilFür Autos mit einem Anhänger am Haken gilt in Deutschland Tempo 80. Diese Regelung wird auch bei Wohnmobilen angewandt. Wie bei so vielen im Leben gibt es auch dafür eine Ausnahmeregelung. Mit einer Sondergenehmigung kann das beliebte Urlaubsgefährt der Deutschen auch 20 km/h schneller auf den Straßen unterwegs sein. Dafür benötigt es eine „Tempo 100“-Plakette.

Die Kfz-Prüforganisationen, die auch die gesetzlichen Hauptuntersuchungen durchführen, können diese begehrte Plakette vergeben. Sie erstellen dafür ein Gutachten, aus dem unter anderem hervorgeht, das die Bereifung nicht älter als sechs Jahre ist und eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h aufweist. Verschiedene Kriterien muss auch das Zugfahrzeug erfüllen. Es braucht ABS und ein Mindestleergewicht abhängig vom zu ziehenden Anhängergewicht, dabei dürfen 3,5 Tonnen nicht überschritten werden. Das Leergewicht des Zugfahrzeugs darf etwas geringer ausfallen, wenn es über ein Anhänger-ESP oder der Anhänger über eine Stabilisierungskupplung verfügt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird die Plakette zugeteilt und es kann mit 100 km/h gefahren werden. Die Fahrt verläuft in der Regel entspannter, wenn das Urlaubsziel zügiger erreicht wird.

Diese Sondergenehmigung greift aber nicht auf Landstraßen. Hier muss ein Gespann weiterhin Tempo 80 einhalten. Das gilt auch für die Verbindung von Zugfahrzeug und Wohnmobil. Wem das zügige Reisen wichtig ist, der sollte die Route nach diesen Gesichtspunkten auswählen.

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